Abtretungsverbot — Das pactum de non cedendo ist ein vertraglich vereinbartes Abtretungsverbot. Inhaltsverzeichnis 1 Wirkungen eines Abtretungsverbots 2 Ausnahmen 2.1 Tatbestand des § 354 a HGB 2.2 eingeschränkter Abtretungsausschluss … Deutsch Wikipedia
Pactum de non cedendo — Das pactum de non cedendo ist ein vertraglich vereinbartes Abtretungsverbot. Inhaltsverzeichnis 1 Wirkungen eines Abtretungsverbots 2 Ausnahmen 2.1 Tatbestand des § 354 a HGB … Deutsch Wikipedia
Kredithandel — ist im Kreditwesen der Handel von einzelnen Bankkrediten oder ganzen Kreditportfolios („Pakete“) zwischen Kreditinstituten oder spezifischen Unternehmen (Finanzinvestoren, Zweckgesellschaften, Inkassounternehmen) sowie der Handel mit… … Deutsch Wikipedia
Cessio — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… … Deutsch Wikipedia
Cession — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… … Deutsch Wikipedia
De lege ferenda — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia
Einzelzession — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… … Deutsch Wikipedia
Ex aequo et bono — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia
Globalzession — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… … Deutsch Wikipedia
Kreditverkauf — Kredithandel bezeichnet den direkten Handel mit Forderungen aus Kreditverträgen sowie den Handel von Kreditrisiken mit Kreditderivaten. Hierbei ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um Verbraucherkredite und Firmenkredite oder dinglich… … Deutsch Wikipedia